Tagesscheine

Die Vergabe von Jahresscheinen an Ruhr und Röhr ist an die Mitgliedschaft einer der 4 Vereine der Sportfischerinteressengemeinschaft Hüsten e.V. gebunden! Nähere Informationen zur Aufnahme erfahren Sie bei den Vereinen selbst.

Die Tageskarten werden nur für die Ruhr ausgestellt. Diese gibt für Gäste unserer Vereinsmitglieder die im Besitz eines gültigen Fischereierlaubnisvertrages sind und zusammen mit dem Gast das Gewässer befischen möchte.

Der Ansprechpartner für die Tageskarten ist der Kassenwart (0176 – 68053817).

Angelbedingungen für die Ruhr:

Eintageskarte: 15.-€ Erwachsener; 7.50.- € Jugendlicher.
Zweitageskarte: 20.-€ Erwachsener; 10.-€ Jugendlicher.

Fangbeschränkung :

  • Je Tag dürfen nicht mehr als 3 Forellen, 1 Barbe und 1 Karpfen entnommen werden.
  • Erlaubt sind 1 Angelrute
  • Ab 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist das Angeln auf Aal mit 2 Ruten erlaubt
  • Die Verwendung von Systemen für Köderfische ist verboten.
  • Das Betreten der Gewässer ist nur ab dem 01. Mai bis 31. 12. erlaubt!

Mindestmaße :

  •  Forelle 30 cm
  •  Aal 50 cm
  •  Barbe 45 cm
  •  Karpfen 40 cm

Verbote:

  • Die Fischerei von Brücken,Booten und innerhalb von Fischtreppen (lt. LFG §47)

Befristete Schonzeiten (lt.LFG) :

  • Seeforellen, Bachforellen und Saiblinge vom 20.Oktober bis 15. März einschließlich
  • Regenbogenforellen vom 20. Oktober bis 15. März einschließlich
  • Zander vom 1. April bis 31. Mai einschließlich
  • Barben vom 15. Mai bis 15. Juni einschließlich
  • Hechte vom 15. Februar bis 30.April einschließlich
  • Äschen ganzjährig geschont (seit 01.01.2015)
  • Nasen ganzjährig geschont

Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen wird die Angelerlaubnis eingezogen!!